Im Rahmen dieser konnten neben diversen Geschwindigkeitsverstößen und Handy- sowie Gurtverstöße auch Verstöße nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, den Sozialvorschriften, der Ladungssicherung und der technischen Sicherheit festgestellt und geahndet werden. Zudem wurde bei einer Kontrolle eine 53-jährige Fahrzeugführerin nach einem durchgeführten Atemalkoholtest, welcher 2 Promille anzeigte, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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