Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei im deutsch-niederländischen Grenzraum

Bad Bentheim / Twist / Bunde (ots). Am Donnerstag fand entlang der deutsch-niederländischen Grenze ein behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität statt.
Matthias Brüning
Kontrolle eines Kleintransporters (Foto: Bundespolizei)

Den ganzen Tag über wurde die Kontrolldichte an der Binnengrenze erhöht um einen größeren Fahndungsdruck auf potenzielle Straftäter zu erzeugen. Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim beteiligte sich durch stationäre und flexible Kontrollen an den am häufigsten genutzten Verkehrswegen im Grenzkorridor zu den Niederlanden an dem Einsatz.

An der Autobahn 30 richtete die Bundespolizei eine stationäre Kontrollstelle ein, an der sich neben Landespolizei und Zoll auch Angehörige der niederländischen Politie und der Koninklijken Marchaussee als ausländische Partner beteiligten. Dazu wurde der gesamte Verkehr tagsüber über den Autobahnparkplatz „Waldseite Süd“ geleitet und stichprobenartig kontrolliert.

Im Rahmen der eintägigen Kontrollmaßnahmen wurden durch die Bundespolizei im niedersächsischen Grenzraum zu den Niederlanden insgesamt 308 Fahrzeuge, 5 Busse und 693 Personen überprüft.

In 5 Fällen wurden Verstöße in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln festgestellt. Neben Fällen von kleineren Mengen Drogen wurde bei der Kontrolle eines Fahrzeugs in der Ortschaft Twist im Landkreis Emsland auch rund 2 Kilogramm Marihuana gefunden. Die drei deutschen Insassen des PKW im Alter von 25 und 26 Jahren hatten noch versucht sich der Kontrolle zu entziehen indem sie die Haltesignale ignorierten. Der Beifahrer war sogar noch während der Fahrt aus dem Auto gesprungen. Konnte aber kurz darauf ebenfalls festgenommen werden. Alle drei Personen wurden zusammen mit den Drogen für weitere Ermittlungen an die Beamten des Zollfahndungsamtes Essen am Dienstsitz in Nordhorn übergeben. Das beschlagnahmte Marihuana hätte im Straßenverkauf einen Wert von etwa 20.000 Euro.

In Bunde (Ostfrl.) wurde gegen einen 32-jährigen polnischen Autofahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, Antidopinggesetz und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Beamten hatten mehrere Arznei- und Dopingmittel und eine Kleinstmenge an Drogen aufgefunden als der Mann über die Autobahn 280 nach Deutschland einreiste. Die Präparate und die Drogen wurden sichergestellt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In vier Fällen wurden Ermittlungen nach dem Aufenthaltsgesetz veranlasst, weil hier der Verdacht der unerlaubten Einreise bestand. Beispielsweise wurde ein 31-jähriger turkmenischer Staatsangehöriger wegen eines fehlenden Aufenthaltstitels in die Niederlande zurückgeschoben.

Auf einem Parkplatz an der Autobahn 31 wurde ein vor wenigen Tagen als gestohlen gemeldeter hochwertiger PKW sichergestellt. Das Auto war dort verschlossen abgestellt worden. Entsprechende Ermittlungen wurde eingeleitet.

Ein Autofahrer fuhr unter dem Einfluss berauschender Mittel. In einem anderen Fall wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, weil ein Reisender ein verbotenes Messer dabeihatte. Einem Mitfahrer eines anderen Autos war die Fahrerlaubnis entzogen worden, sein Führerschein wurde sichergestellt.