Pressefreiheit eingeschränkt – Bundespolizei entschuldigt sich bei niederländischen Reporter

Twist-Schöninghsdorf/ Zwartemeer. Ein niederländischer Fotojournalist ist bei seiner Arbeit an der Grenze zu Deutschland von der Bundespolizei der Örtlichkeit verwiesen worden.
Matthias Brüning
(Symbolfoto: RonefMedia Producties)

Was war vorgefallen? Ein niederländischer Reporter wollte über die eingeführten Grenzkontrollen an der Deutsch-/Niederländischen Grenze an der B402/A37 in Hebelermeer (Gemeinde Twist) berichten.

Er begab in den Abendstunden des 12. November 2024, gegen 19:30 Uhr, von niederländischer Seite kommend, zur Kontrollstelle der Bundespolizei, stellte sein Auto ab und begab sich mit einer grünen Presse-Warnweste bekleidet, mit Kamera und Presseausweis zum Kontrollpunkt und stellte sich und sein Vorhaben den Bundespolizisten vor. Am Kontrollpunkt wurde er jedoch von einem Polizeibeamten aufgehalten. Eine weitere Person trat an ihn heran und forderte ihn auf, die Örtlichkeit sofort zu verlassen und keine Fotos von dieser Kontrolle anzufertigen. Auch die Erklärung, dass er im Besitz eines offiziellen deutschen Presseausweises ist, änderte die Meinung der Beamten vor Ort nicht, so der niederländische Reporter. Er solle mindestens 100 Meter Abstand nehmen. Die Pressefreiheit sei damit nicht betroffen, so die Beamten. Der niederländische Journalist diskutierte nicht weiter und verließ daraufhin unverrichteter Dinge die Örtlichkeit und verfasste am nächsten Tag ein Beschwerdeschreiben an das Bundespolizeipräsidium gegen die vor Ort eingesetzten Beamten (sämtlicher Schriftverkehr beider Seiten liegt uns vor).

Hier (bei der Bundespolizei) wurde der Eingang der Beschwerde bestätigt und zugesagt, dass interne Recherchen bereits eingeleitet wurden und um etwas Geduld gebeten, bis die erforderlichen Informationen seitens der eingesetzten Bundespolizisten vorliegen.

Angelegenheit bei Bundespolizei intensiv geprüft

Am 03.12.2024 kam dann die Antwort vom Leitungsstab aus dem Bundespolizeipräsidium. Die Angelegenheit wurde intensiv geprüft und alle infrage kommenden Beamten befragt. Retograd betrachtet bestanden nach Sichtung der Stellungnahmen durchaus Anhaltspunkte, dass hier mittelbar eine Beeinträchtigung des Pressefreiheit vorgelegen haben könnte, so der Leitungsstab.

Die eingesetzte Zugführerin war für die Sicherheit der Kontrollkräfte und des Verkehrs verantwortlich. „Dazu gehörte auch ihre Sicherheit“ (Anmerkung d. Redaktion: Die Sicherheit des Reporters).

Zum Zeitpunkt der Kontrolle herrschte völlige Dunkelheit, wodurch die Beamtin eine erhöhte Gefahr angenommen hatte. Hier war eine Güterabwägung durch die Beamtin zu treffen zwischen der körperlichen Unversehrtheit des Journalisten und dem Schutz der Pressefreiheit…(Auszug aus dem Schreiben)

(…weiter aus dem Schreiben) „Abschließend möchte ich mich bei ihnen aufrichtig entschuldigen, da die beschriebene Güterabwägung ganz offenbar von der Beamtin nicht hinlänglich erläutert wurde. Wir bedauern die damit verbundene unbeabsichtigte Einschränkung ihrer Pressefreiheit durch die eingesetzten Kollegen. Abschließend bedanke ich mich nochmal für ihren Hinweis und versichere ihnen, dass die zuständige Dienststellenleitung ihre Darstellung zum Anlass genommen hat, die betreffenden Mitarbeiter hinsichtlich der Pressefreiheit noch einmal zu sensibilisieren. Ich hoffe, dass ihre nächsten Begegnungen mit unseren Mitarbeitern wieder rundum zufriedenstellend verlaufen.“

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