Am Dienstagnachmittag kamen die Präsidiumsmitglieder im Harener Rathaus zusammen, um die Tagesordnung der Sitzung am Mittwoch zu besprechen. Nach einem ausführlichen Austausch folgte ein Besuch der Inselmühle, dem Haus der Harener Geschichte, wo die Mitglieder durch die Ausstellung geführt wurden, die ein einzigartiges Kapitel der deutsch-polnischen Nachkriegsgeschichte von Haren/Maczków thematisiert.
Die Sitzung des Präsidiums fand am Mittwochvormittag im Harener Ratssaal statt. Dabei wurden vor allem die Themen Kommunalinvestitionen und -finanzen sowie der Umgang mit sogenannten Systemsprengern und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung behandelt, wie in der anschließenden Pressekonferenz erläutert wurde.
Zu Beginn der Pressekonferenz wurde über die Einigung mit der Niedersächsischen Landesregierung berichtet, die den Kommunen rund 640 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Diese Mittel sollen für Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen genutzt werden. Das Geld stammt aus einem Haushaltsüberschuss des vergangenen Jahres und wird bis 2028 an die Städte und Gemeinden ausgezahlt.
Außerdem wurde auch das Thema Sicherheit angesprochen: In letzter Zeit häuften sich gerade in größeren Städten psychisch mit psychisch auffälligen Personen, die fortgesetzt Straftaten wie Körperverletzung oder Straßenverkehrsdelikte begehen und trotzdem weiter auf freiem Fuß verbleiben. „Wir brauchen dringend ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept, um solchen Tätern Herr zu werden, alles andere beeinträchtigt die Sicherheit der Menschen vor Ort massiv“, wie Präsident des NST Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg) erklärte. Besonders schwierig sei die derzeitige rechtliche Situation aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Dieses erfasse die Gefährdung durch solche Personen nicht ausreichend, um eine Unterbringung zu rechtfertigen. Daher fordern die Vertreter des NST eine Senkung der rechtlichen Schwelle für die Einweisung in psychiatrische Kliniken – sowohl zum Schutz der Bevölkerung als auch zum Wohle der betroffenen Personen.
Ein weiteres zentrales Thema war der Ganztagsanspruch. Der NST fordert eine rechtssichere Lösung für die Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruchs, insbesondere in den Ferien. Krogmann betonte: „Jugendhilfeträger und Schulträger müssen auch während der Ferien handlungsfähig bleiben. Deshalb müssen unsere bisher praktizierten Ferienaktionen als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden. Die Kommunen können keine Horte einrichten, die nur zwei Monate im Jahr für Ferienbetreuung genutzt werden.“ In der Pressekonferenz wurde deutlich, dass eine kurzfristige Änderung des SGB VIII durch den Bundesgesetzgeber notwendig ist, um den Ganztagsrechtsanspruch auch während der Ferien zu gewährleisten.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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