Der Zuschuss beträgt 50 Euro für eine weibliche Katze und 30 Euro für einen Kater. Die teilnehmenden Tierarztpraxen verrechnen den Zuschuss direkt mit der Rechnung. Ein schriftlicher Antrag liegt in den Praxen bereit.
Teilnehmende Tierarztpraxen:
Gemäß der neuen Katzenschutzverordnung der Stadt Papenburg sind Halterinnen und Halter verpflichtet, ihre „Freigängerkatzen“ ab dem 4. Lebensmonat kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Registrierung muss entweder über das Deutsche Haustierregister FINDEFIX oder Tasso e.V. erfolgen. „Die Kastration von Katzen trägt aktiv zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung und damit zum Tierschutz bei. Zudem erleichtert die Kennzeichnung und Registrierung das Zusammenführen von gefundenen Katzen mit ihren Halterinnen und Haltern wesentlich“, so Arne Groeneveld, Leiter des Bereichs Ordnung der Stadt Papenburg.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Papenburg unter den Stichworten „Kastration“ oder „Katzenkastration“ zu finden.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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