Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte unbeeindruckt des ausstehenden Strafverfahrens seinen Betäubungsmittelhandel im Anschluss der U-Haftentlassung fortführte. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse durch Beamte des ZKD der PI Emsland/Grafschaft Bentheim in Lingen wurde durch das Amtsgericht Osnabrück ein erneuter Durchsuchungsbeschluss bei dem Beschuldigten erlassen.
Bei der Durchsuchung am Donnerstag konnten bei dem 35-Jährigen Haschisch, Marihuana, MDMA, Amphetamine, Ketamin sowie Kokain, teilweise in nicht geringen Mengen, sichergestellt werden. Der Haftbefehl wurde nach Vorführung beim Amtsgericht in Papenburg umgehend wieder in Vollzug gesetzt, der Papenburger bis auf Weiteres der JVA Oldenburg zugeführt.
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