Die noch vorhandenen Kinderreisepässe dürfen nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Hintergrund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass diese von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden. Der Kinderreisepass hatte nur eine Gültigkeit von einem Jahr. Mit der Abschaffung wird der Aufwand für die Eltern sowie der Verwaltung für eine regelmäßige jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Als Faustregel gilt: Kinder benötigen auf Reisen das Dokument, mit dem auch die Eltern reisen. Sofern ein Kind für eine Reise nun einen Ausweis benötigt, beträgt die Bearbeitungszeit momentan etwa drei Wochen und für einen Reisepass etwa acht Wochen, da diese Dokumente von der Bundesdruckerei hergestellt werden.
Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 €. Der Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostet 37,50 €. Die Ausweisdokumente sind maximal sechs Jahre gültig. Personalausweise können schon für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Kinder ab 6 Jahre müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für ein Kind wird ein biometrisches Passbild benötigt. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Stadt Meppen.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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