Die 18-Jährigen entscheiden frei, für welche kulturellen lokalen Angebote sie ihr virtuelles Budget von 200 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine App einsetzen können, nutzen möchten. Konzerte und Theater, Museen und Parks, Kinos, Bücher, Tonträger, Noten und Musikinstrumente – all dies steht zur Verfügung. Auch die lokale Kulturlandschaft soll mit dieser Initiative unterstützt werden.
Voraussetzung ist, dass die 18-Jährigen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Das Angebot richtet sich an junge Menschen unabhängig ihrer Nationalität. Der KulturPass ist eine App, die seit Mitte Juni für iOS und Android zum Download bereitsteht. Zur Registrierung in der App und für die Freischaltung der 200 Euro ist ein elektronischer Personalausweis (Online-Ausweis), eine eID-Karte (falls der/die Teilnehmende EU-Bürger/in ist) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT, falls der/die Teilnehmende aus einem Drittstaat kommt) notwendig.
Um die Online-Funktion für den jeweiligen Ausweis nutzen zu können, haben junge Menschen vom zuständigen Bürgeramt oder der Ausländerbehörde eine PIN erhalten. Sollte die Funktion noch nicht aktiviert sein oder die PIN nicht mehr vorliegen, stellt das Bürgeramt für den Online-Ausweis oder die eID-Karte eine neue PIN aus. Informationen hierzu gibt es unter www.personalausweisportal.de Darüber hinaus kann unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de eine neue PIN postalisch zugesandt werden. Eine neue PIN für den elektronischen Aufenthaltstitel gibt es bei der örtlichen Ausländerbehörde.
Auf www.kulturpass.de/jugendliche sind alle Informationen zum KulturPass erhältlich. Bei weiteren Fragen steht das HelpCenter unter www.service.kulturpass.de/help/de-de/2-jugendlich oder unter der E-Mail-Adresse kontakt@kulturpass.de zur Verfügung.
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