.„Zweck der Leitstreifen ist die eigenständige Orientierbarkeit für unsere sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deshalb ist ein Korridor von beidseits 60 Zentimetern unbedingt von Warenauslagen, Tischen und Stühlen, abgestellten Fahrrädern oder dergleichen freizuhalten“, so Ralf Lampe. Wichtig sei, dass alle Menschen den Zweck der Leitelemente im Pflaster erkennen und respektieren.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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