Der Frühling hat begonnen, das Vogelgezwitscher wird lauter und die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können im Falle einer Bedrohung nur noch schwer die Flucht ergreifen. Hasen und Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits auf. Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden.
Mit der Leinenpflicht sollen die in der freien Natur lebenden Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders geschützt und nicht durch freilaufende Hunde gestört werden. Gesetzliche Grundlage ist § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Die Stadt Meppen bittet deshalb alle Hundebesitzer, der Anleinpflicht im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint bei einem Spaziergang mitzuführen. Die Leinenpflicht gilt dabei sowohl in Waldflächen als auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Wer seinem Hund einen ausgiebigen Auslauf gönnen möchte, kann dafür die Hundefreilauffläche im Bereich des früheren Bundeswehrbekleidungslagers, auf der Fläche zwischen der B 402, den Trainingsplätzen des SV Meppen und der Trasse des Emsseitenkanals, nutzen.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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