Den vier deutschen Angeklagten im Alter zwischen 20 und 28 Jahren wurde vorgeworfen, am 26. Mai 2024 eine gemeinsame Bekannte unter einem Vorwand in einen Wald im Meppener Stadtteil Esterfeld gelockt und dort überwältigt und gefesselt zu haben. Sodann sollen die Angeklagten Schmuck, Handy und Geldbeutel des Mädchens an sich genommen und sie unter weiterer Gewaltanwendung zur Preisgabe des Sperrcodes des Handys und der Bank-PIN gebracht haben. Die Angeklagten sollen über die folgenden Stunden hinweg ihre Misshandlungen fortgeführt haben.
Schläge, Messerschnitte, Verbrennungen mit Zigaretten
Schließlich sollen sie das Opfer in die Ems geschubst haben, wobei es zu einem Fluchtversuch gekommen sein soll. Ein Angeklagter soll dem Mädchen im Wasser gefolgt sein und ihr mit einem Messer unter anderem in den Hals gestochen haben. Insgesamt 23 Messerstiche und viele weitere Wunden bestätigten Mediziner am Körper der 17-jährigen. Nach weiteren Tritten und Schlägen sollen die Angeklagten ihr bewusstloses Opfer schließlich in die Ems gerollt haben, so das Gericht.
Die 3. Große Strafkammer sprach nun folgende Urteile:
Die beiden Haupttäter (heute 25 + 20 Jahre alt) wurden zu elfeinhalb, bzw. achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Mittäter (20) wurde zu sechs Jahren und eine Mittäterin (28) zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bei zwei Angeklagten wurde das Jugendstrafrecht angewendet.
Der mittlerweile 25-jährige Haupttäter aus Meppen bekam die höchste Strafe. Er muss wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubs, erpresserischen Menschenraubs und Freiheitsberaubung für elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Zur Tatzeit bestand er bereits unter einer sog. Führungsaufsicht. Sie überwacht u.a. Straffällige mit ungünstiger Sozialprognose. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter Drogeneinfluss. Hier sprach der Vorsitzende Richter von einer Enthemmung während der Tat, welche zu einer leichten Strafmilderung führte.
Der Angeklagte mit aufgesetzter Kapuze neben seinem Verteidiger
Der zweite Haupttäter (20) wurde in den selben Anklagepunkten nach Jugendstrafrecht verurteilt und erhielt eine Haftstrafe in Höhe von 8 Jahren und sechs Monaten. Auch er war bereits mehrfach vorbestraft und in seinem jungen Alter bereits „Hafterfahren“. Drogenkonsum spielte in seinem bisherigen Leben ebenfalls eine große Rolle. Ihm wurde ihm eine Reifeverzögerung attestiert.
Bei zwei Mittätern (damals 19 und 27 Jahre alt) fielen die Strafen deutlich geringer aus. Sie waren viel gesprächiger und trugen zur Aufklärung des Falles bei, so der Richter. Auch hier spielte der Drogenkonsum im Leben der Angeklagten eine große Rolle. Sie müssen für sechs, bzw. fünf Jahre ins Gefängnis.
Fotos: Matthias Brüning
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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