„Die Vereinbarung über die verbindliche Zusammenarbeit kann dabei helfen, eine frühzeitige Einschätzung vorzunehmen, entsprechende Maßnahmen anzubieten und gegebenenfalls Handlungsschritte einzuleiten“, sagt Helga Block, Fachbereichsleiterin Jugend beim Landkreis Emsland.
Um die Zusammenarbeit möglichst gut für alle Beteiligten in Einzelfällen zu gestalten, enthält die Kooperationsvereinbarung neben einem Handlungsleitfaden auch Arbeitsmaterialien sowie Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen. „Somit wird die gemeinsame Verantwortung zwischen dem Fachbereich Jugend und dem Krankenhaus optimiert und gestärkt“, betont Block.
In dem Zusammenhang wurde im Februar bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit fast 60 Teilnehmern das Wissen zu diesem Thema aufgefrischt. Zu Beginn gab Prof. Dr. med. Andrea Caby ein Update über den Kinderschutz im Gesundheitswesen und ging auf die bestehenden Herausforderungen ein.
Die leitende Ärztin des Sozialpädiatrischen Zentrums in Papenburg betonte, dass Kinderschutz auch eine Frage der Haltung sei. Sie hob die gute Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Emsland hervor. „Familien benötigen insgesamt ein interdisziplinäres Netzwerk, worauf sie bei Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Entwicklung des Kindes zurückgreifen können. Guter Kinderschutz stärkt Familien und die Gesundheit“, betonte sie.
Gerd Konen, Abteilungsleiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Landkreises Emsland, erläuterte die aktuellen rechtlichen Grundlagen und Handlungsschritte, aber auch typischen Stolpersteine in der konkreten Zusammenarbeit. „Das Bundeskinderschutzgesetz schafft den gesetzlichen Rahmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, wenn Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachkommen können oder wollen. Fachkräfte im Gesundheitswesen sind damit aufgefordert, bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung tätig zu werden und auf Unterstützungs- und Hilfsangebote hinzuweisen“, erläuterte er.
Ein stets aktueller Überblick über die vielfältigen Angebote im Landkreis Emsland steht u. a. unter www.emsland.de/leben-freizeit/service-portal-emsland zur Verfügung. In Fällen, in denen eine Kindeswohlgefährdung nicht allein durch Hilfen abgewendet werden könne, seien „intervenierende Schritte in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe zu ergreifen, um den Schutz zu gewährleisten“, so Konen weiter.
Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen haben einen Anspruch auf eine fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch erfahrene Fachkräfte. Dipl. Psych. Dr. Christopher Trouw, Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Papenburg/ Sögel), informierte über Möglichkeiten und Grenzen in der Fachberatung im Kinderschutz.
„Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn sich alle dafür verantwortlich fühlen“, so das Fazit von Jugendamtsleiterin Block. Das primäre Ziel im Kinderschutz sei es, Kindern eine gesunde Entwicklung in einer sicheren Umgebung zu ermöglichen und Familien bei Bedarf Hilfen anzubieten.
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