Landkreis Emsland sucht Hornissen-Paten

Meppen (pm). Sollten sich Wespen und Hornissen an ungünstigen Stellen ansiedeln, ist das ein Fall für die Wespen- und Hornissenberater im Landkreis Emsland. Aktuell werden „Hornissen-Paten“ für umgesiedelte Nester gesucht.
Fabian Brand
Die heimische Hornisse gehört zu den besonders geschützten Arten. Müssen Nester umgesiedelt werden, braucht es neue Standorte für die Völker, die dann in solchen Hornissenkästen untergebracht sind – hier zu sehen mit dem Wespen- und Hornissenberater Rudi Burghardt, der die hier dokumentierte Umsiedlung vorgenommen hat. (Foto: Landkreis Emsland/Weltring)

Seit 2006 unterhält der Landkreis Emsland das Wespen- und Hornissenberaternetzwerk aus ehrenamtlich tätigen Fachleuten, die während der Sommer- und Herbstmonate Bürgerinnen und Bürger über die Lebensweise von Wespen und Hornissen informieren und darüber aufklären, wie nützlich die Insekten sind. Das Netzwerk setzt sich für den Schutz und Erhalt der Tiere ein und nimmt keine Beseitigung und Abtötung, sondern allenfalls eine Umsiedlung von Nestern vor.

Wenn sich beispielsweise die Königin einen (aus menschlicher Sicht) ungünstigen Niststandort ausgesucht hat, kann dies notwendig werden. Für solche Nester, die einmal entfernt in Hornissenkästen aus Holz untergebracht werden, muss ein neuer Standort gefunden werden. Wer einem umgesiedelten Hautflüglervolk einen neuen Lebensraum beispielsweise in einem naturnahen Garten, auf einem abgelegenen Grundstück oder ähnlichem bereitstellen möchte, kann sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland melden.

Die heimischen Hornissen (Vespa crabro) gehören zu den besonders geschützten Arten. Eine Beseitigung der Nester oder das Abtöten der Tiere ist verboten und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hornissen sind friedliebende Tiere und greifen nicht grundlos an. Sie sind scheuer als Honigbienen und versuchen Konflikte durch Flucht zu vermeiden. Werden sie versehentlich eingeklemmt, sind Stiche möglich; ansonsten ist damit nicht zu rechnen. Sie interessierten sich weder für das Speiseeis noch für Kuchen und Getränke auf dem Kaffeetisch im heimischen Garten.

Die übrigen heimischen Wespenarten fallen unter den allgemeinen Schutz wildlebender Tiere, so dass sie nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Es sollten folgende Tipps und einfache Verhaltensregeln für ein friedliches Miteinander angewandt werden: Da die Deutsche und die Gemeine Wespe die einzigen heimischen Wespenarten sind, die Süßes sowie Fleisch und Wurst bevorzugen, sollten Nahrungsmittel im Freien immer abgedeckt werden. Heftige und schnelle Bewegungen sollten vermieden werden, weil sich die Insekten sonst bedroht fühlen und zustechen könnten. Geeignete Abwehrmaßnahmen sind z.B. Ablenkfütterungen einige Meter abseits vom Tisch mit (überreifem) Obst wie Weintrauben oder ähnlichem sowie auch das Besprühen der Wespen mit Wassernebel aus einer Sprühflasche. Die Tiere meinen, dass es regnet und fliegen zurück Richtung Nest.

Das Wespen- und Hornissenberaternetzwerk ist über den Landkreis Emsland unter der Telefonnummer 05931/44-3577 und E-Mail (juliane.weltring@emsland.de) zu erreichen. Eine Übersicht der Berater und Beraterinnen ist auch unter https://www.naturschutzstiftung-emsland.de/wespenberater/ zu finden.

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