Festnahme nach Bombenanschlag in Wittmund

Wittmund/Aurich/Osnabrück. In den späten Abendstunden des 14.05.2023 ereignete sich in Wittmund ein Bombenanschlag auf ein im Bereich eines Privatanwesens abgestelltes, besonders hochpreisiges Kraftfahrzeug, bei dem dieses durch die Explosion vollständig zerstört und das anliegende Wohnanwesen der Eigentümerfamilie stark beschädigt wurde. Es trat ein fünfstelliger Sachschaden ein. Straftaten dieser Art beeinträchtigen das öffentliche Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger mehr als nur unerheblich und bedürfen ausnahmslos der umfassenden Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden.
Matthias Brüning
Symbolfoto

Der mutmaßliche Bombenleger konnte bereits Ende Juni 2023 festgenommen werden; das Amtsgericht Osnabrück erließ gegen den heranwachsenden Mann einen entsprechenden Haftbefehl und setzte diesen gegen geeignete Auflagen außer Vollzug. Der zur Tatzeit 19-jährige Beschuldigte war geständig, den Sprengsatz gelegt zu haben. Den Ermittlungsbehörden drängte sich sofort die Annahme auf, dass der heranwachsende Beschuldigte nicht allein für die Begehung des Bombenanschlags verantwortlich war. 

Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund unter Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte nunmehr auch der mutmaßliche Auftraggeber des Bombenanschlags ermittelt und am 24.11.2023 erfolgreich festgenommen werden. Dem gingen die Vollstreckung zahlreicher Durchsuchungsanordnungen sowie weitere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen voraus. Das Amtsgericht Osnabrück erließ am 23.11.2023 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 25-jährigen Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit. Der vorbezeichnete Haftbefehl wurde dem Beschuldigten am 24.11.2023 verkündet; der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft. Angaben zu den Hintergründen der Tat erfolgen nicht. 

Die Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück beabsichtigt, das Verfahren nunmehr äußerst zeitnah durch Erhebung der öffentlichen Klage abzuschließen. Die Zuständigkeit für das gerichtliche Verfahren dürfte bei der Jugendkammer des Landgerichts Aurich liegen. 

Erwähnenswert ist die besonders gute Zusammenarbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, deren engagierte Ermittlungen die mutmaßliche Aufklärung der Tat ermöglichte. 

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