Der 31-Jährige war Freitagnachmittag als Beifahrer in einem Kleintransporter über die B402 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Bundespolizisten hatten das Fahrzeug im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung händigte der Mann den Beamten einen Personalausweis aus. Die Bundespolizisten erkannten aber, dass das Lichtbild des Ausweises offenbar nicht mit dem kontrollierten Mann übereinstimmte. Anhand der Fingerabdrücke konnte seine wahre Identität schnell geklärt werden. Der 31-Jährige hatte den Beamten den Ausweis seines Zwillingsbruders ausgehändigt.
Beim Datenabgleich seiner richtigen Personalien stellte sich heraus, dass der 31-Jährige per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war 2022 wegen Missbrauchs von Ausweispapieren verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch musste der 31-Jährige noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe in Höhe von 3.650 Euro bezahlen.
Offenbar um dem Gefängnis zu entgehen, hatte der 31-jährige Deutsche versucht die Beamten in die Irre zu führen. Weil der Mann den von der Haft befreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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