Neben den klassischen Verkaufsverpackungen, wie Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, werden über die Wertstofftonne jegliche im privaten Haushalt anfallende sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, wie zum Beispiel eine ausgediente Pfanne, Besteck und Werkzeuge, der defekte Eimer oder unbrauchbares Kinderspielzeug aus Kunststoff (nicht elektrisch), erfasst. Dahinter steht das Prinzip der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft: Es sieht vor, Abfälle zu sortieren, Rohstoffe zu erhalten um sie durch möglichst geringen Einsatz von Ressourcen, wie Energie oder Wasser, weiter nutzen zu können.
Unsortiert und falsch befüllt: Auch Wertstoffe werden unbrauchbar
Sogenannte „Fehlwürfe“, wie Abfälle bezeichnet werden, die nicht in der richtigen Tonne landen, können die Sortierprozesse der hochmodernen, effizienten Maschinen erheblich behindern. Die Sortieranlage der Fa. Augustin, so wie alle anderen Sortieranlagen für Wertstoffe aus der gelben Tonne oder aus gelben Säcken, ist speziell auf Größe und Eigenschaften, wie sie für Verkaufsverpackungen üblich sind, ausgelegt. Andere Stoffe müssen vorab oder im Prozess aussortiert werden und stehen für ein Recycling nicht zur Verfügung und müssen als Abfall entsorgt werden.
Keine gewerblichen Abfälle, Folien und Netze in die Wertstofftonne
Auch im gewerblichen Bereich, Kleingewerbe, Landwirtschaft, ist die Wertstofftonne nur für die Verwertung von Verkaufsverpackungen vorgesehen. Nicht hinein gehören gewerbliche Wertstoffe und Abfälle (z. B. Karosserieteile, Produktionsreste aus Metall oder Kunststoffen).
Bei der Sichtung sind insbesondere Wickelfolien für Heu und Gras sowie Netze von Großballen negativ aufgefallen. Diese großen Folien und Netze stören den Sortierprozess erheblich. Sie führen zu Anlagenstillständen und behindern die gewünschte sortenreine Sortierung erheblich. Diese „Erntekunststoffe“ gehören nicht in die Wertstofftonne und sollten über die örtlichen Raiffeisen-Warengenossenschaften dem bundesweiten Rücknahme- und Verwertungssystem ERDE (www.erde-recycling.de) dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Sammeltermine und weitere Informationen zum Ablauf der Sammlung werden von den Genossenschaften festgelegt und bekanntgegeben.
Gaskartuschen und Gas-Einwegfalschen neben der Wertstofftonne bereitstellen
Ein Gefahrenpotential bei der Abfallsammlung stellen Gaskartuschen (Campingbedarf) und Helium-Gasflaschen (Luftballon-Gas) dar. Beim Pressvorgang könnten sie im Sammelfahrzeug explodieren oder Brände in der Sortieranlage verursachen. Sie sollten daher nicht in die Wertstofftonne gegeben, sondern am Leerungstag daneben, gut sichtbar, zur Mitnahme bereitgestellt werden. Alternativ besteht für diese Abfälle eine kostenfreie Abgabemöglichkeit an jeder Zentraldeponie.
Die beteiligten Unternehmen und der Abfallwirtschaftsbetrieb setzen auf Aufklärung. Sie haben gemeinsam die Liste der für die Wertstofftonne zulässigen und nicht zulässigen Stoffe erweitert und informieren darüber auf den jeweiligen Homepages. Bei Unklarheiten, ob ein Wertstoff für die Wertstofftonne zulässig ist, kann hier nachgeschaut werden.
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland finden Interessierte die notwendigen Informationen auf der Homepage (www.awb-emsland.de) unter der Rubrik Wertstofftonne und noch umfassender im Abfall-ABC. Die Informationen sind auch über die neue AWB-Emsland App abrufbar. Das Kundencenter des Abfallwirtschaftsbetriebes bietet in Zweifelsfragen individuelle, telefonische Beratung an (05931 599 699).
Falsch befüllte Wertstofftonnen bleiben ungeleert
Das für die Sammlung zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis ist bei festgestellten Fehlwürfen berechtigt, die Leerung zu verweigern. Die Nachsortierung muss vom Grundstückseigentümer organisiert werden, damit die Wertstofftonne korrekt befüllt am nächsten Abholtermin geleert werden kann.
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