Antidiskriminierungs-Beauftragte lehnt pauschale Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen ab

Osnabrück (ots). Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat Forderungen nach einer pauschalen Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen zurückgewiesen.
Matthias Brüning
Symbolfoto

 „In der Berichterstattung kommt die Herkunft der Tatverdächtigen oft nur dann vor, wenn es sich um bestimmte Ausländer handelt. Das kann zu verzerrten Bildern führen, die das rassistische Stereotyp von ,kriminellen Ausländern‘ bedienen und Diskriminierung begünstigen“ sagte Ataman im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Zuvor hatte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai gefordert, dass Behörden künftig bei Auskünften über Straftaten generell die Nationalität der Tatverdächtigen nennen sollen. In Nordrhein-Westfalen lässt Innenminister Herbert Reul (CDU) bereits eine entsprechende Änderung des Melde-Erlasses für die Polizei erarbeiten.

„Die pauschale Nennung von Nationalitäten verspricht nur vermeintlich Transparenz“, sagte Ataman weiter. „Erkenntnisse aus der Kriminalitätsforschung zeigen, dass Herkunft oder Nationalität allein keine Straftaten erklären.“ Wenn die Nationalität genannt werde, vermittele das den Eindruck, dass es einen Zusammenhang zur Straftat gebe. „Die Nationalität sollte nur genannt werden, wenn sie für die Aufklärung und das Verständnis der Tat relevant ist“, sagte sie.

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