Angeln in Papenburg – Alle wichtigen Informationen zum Saisonstart

Papenburg (Ems) (pm). Mit Beginn der Angelsaison weist die Stadtverwaltung Papenburg auf die geltenden Regelungen zum Fischfang in den städtischen Kanälen und am Regenrückhaltebecken im „Kapitänsviertel“ hin.
Phil Gerdes
Eine Gewässerkarte der Stadt Papenburg. (Foto: Stadt Papenburg (Ems))

 

Das Angeln ist allen Personen gestattet, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins (erfolgreicher Abschluss der deutschen Sportfischerprüfung) sind. Angler müssen den Schein sowie einen Lichtbildausweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Die Regeln im Überblick:

  • Zulässig sind maximal drei Handangeln
    Schonzeiten: Hecht: 1. Februar bis 15. April; Zander: 15. März bis 30. April
  • Verboten: Angeln mit totem Köderfisch oder Kunstködern zwischen 1. Februar und 30. April; Lebende Köderfische
  • Mindestmaße (Messung von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse): Aal: 35 cm; Hecht: 40 cm; Wels: 50 cm; Zander: 35 cm

Die Angler sind verpflichtet, ihre Plätze sauber zu halten und die Natur zu schützen. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit haben sie eine besondere Verantwortung. Das Graben nach Würmern an Böschungen ist untersagt. Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht behindern und sind ordnungsgemäß abzustellen.

Die Bestimmungen der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 (Nds. GVBl. Seite 289) sind einzuhalten.

Achtung:
Die zugelassenen Gewässer sind einer Gewässerkarte zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass andere Gewässer privat oder an einen Fischereiverein verpachtet sein können.

Weitere Informationen und Gewässerkarten bieten die örtlichen Fischereivereine online an:

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