Das Angeln ist allen Personen gestattet, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins (erfolgreicher Abschluss der deutschen Sportfischerprüfung) sind. Angler müssen den Schein sowie einen Lichtbildausweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Die Regeln im Überblick:
Die Angler sind verpflichtet, ihre Plätze sauber zu halten und die Natur zu schützen. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit haben sie eine besondere Verantwortung. Das Graben nach Würmern an Böschungen ist untersagt. Fahrzeuge dürfen den Verkehr nicht behindern und sind ordnungsgemäß abzustellen.
Die Bestimmungen der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 (Nds. GVBl. Seite 289) sind einzuhalten.
Achtung:
Die zugelassenen Gewässer sind einer Gewässerkarte zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass andere Gewässer privat oder an einen Fischereiverein verpachtet sein können.
Weitere Informationen und Gewässerkarten bieten die örtlichen Fischereivereine online an:
______
Unser kostenloser Infoservice:
Ihr möchtet alle wichtigen News aus dem Emsland per WhatApp direkt auf Euer Smartphone bekommen? Dann klickt hier:
© 2025 waslosin Meppen, Lingen, Papenburg