Da es viele Neuerungen gibt, über die Claas Schröder von der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen informieren möchte, trafen sich die verantwortlichen Kreissicherheitsbeauftragten Niedersachsen aus der Region Nord – West.
So sind als Beispiel alte DGUV Grundsätze für die Untersuchung eines Feuerwehrmitglieds in neue EU-Rechtssichere Begrifflichkeiten geändert und vorgestellt worden. Kontaminationsvermeidung und Kontaminationsverschleppung sind aktuell zentrale Themen. Hierzu zählen auch die fachgemäße Reinigung der persönlichen Schutzausrüstungen und der Nachweis darüber, damit Folgeerkrankungen der Einsatzkräfte nicht auftreten oder im Bedarfsfall nachverfolgbar sind.
Hierbei kann die Einführung und das Führen der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV bei den Feuerwehren eine wertvolle Hilfestellung sein. Der Eintrag und die begleitende Dokumentation von Gefahrstoffexpositionen für jedes einzelne Feuerwehrmitglied sind verpflichtend durch den Träger der Feuerwehr zu leisten. Die Nutzung der elektronischen Unfallanzeige wurde ebenfalls noch einmal verdeutlicht.
Die FUK hat für die Kreissicherheitsbeauftragten und auch für die Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren zu den Themen ausreichend Informationsmaterial als Medienpaket zusammengestellt.
„Die Gesundheit der zumeist ehrenamtlich tätigen Notfallhelfer gilt es zu schützen und die Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren“, so der Fachbereichsleiter Sicherheit des Emslands (Mitte/Süd) Burkhard Koch.
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