Nach Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises werden die Wahlunterlagen hier ausgehändigt. Die Stimmabgabe kann dann in der eigens im Foyer des Stadthauses eingerichteten Wahlkabine erfolgen. Wer die Unterlagen lieber zu Hause ausfüllen möchte, kann diese auch mitnehmen. Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Dazu ist die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen jedoch höchstens für vier Wahlberechtigte die Unterlagen abholen.
Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Briefwahl online unter meppen.de oder schriftlich über den entsprechenden Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu beantragen. Dieser muss der Stadt Meppen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21. Februar, 13.00 Uhr, vorliegen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden Wahlscheinanträge auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen.
Der rote Wahlbriefumschlag mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag, am 23. Februar, um 18.00 Uhr, beim Landkreis Emsland eingehen.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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