„Eine gemeinsame Auszeit bringt Erholung und Energie für den Alltag. Die Förderung ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten können“, erklärt Birgit Kröger, Kur- und Erholungsberaterin beim Caritasverband in Meppen. „Im Emsland kann eine zusätzliche Förderung beim Landkreis beantragt werden. Auch dabei unterstützen wir zuschussberechtigte Familien.“
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Besonders attraktiv sind Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen, da hier ein höherer Zuschuss gewährt wird. Familienferienstätten bieten zudem oft ein besonderes Programm für Kinder an.
Antragstellung bis zum 31.03.2025
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2025 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf der Homepage www.caritas-os.de/familienerholung zum Download bereit.
Ansprechpartnerin bei Fragen ist Sabine Fehrmann von der Caritas-Beratungsstelle Meppen, Telefon 05931 984221 oder sfehrmann@caritas-os.de.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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