Wenn die Menschen in der Region den Bundeskanzler direkt wählen könnten, wen würden sie wählen? Am Sonntag, den 06.01.2025, genau 49 Tage vor der Bundestagswahl, haben wir um 16:08 Uhr die folgende Frage gestellt:
Wen würdet ihr (Stand heute) zum Bundeskanzler wählen? (Anonyme Umfrage. Jeder hat nur eine Stimme)
In der Umfrage waren, bzw. sind nur Parteien gelistet, die einen Kanzlerkandidaten aufgestellt haben. Innerhalb von 24 Stunden (bis heute um 16.08 Uhr) haben insgesamt 2.890 Personen an der Umfrage in unserem WhatsApp Kanal teilgenommen und wie folgt abgestimmt:
1. Alice Weidel (AfD) 1.290 Stimmen (44,63%)
2. Friedrich Merz (CDU) 816 Stimmen (28,24%)
3. Robert Habeck (Grüne) 422 Stimmen (14,60%)
4. Olaf Scholz (SPD) 222 Stimmen (7,68%)
5. Sahra Wagenknecht (BSW) 150 Stimmen (5,19%)
Die Ergebnisse sind in folgendem Screenshot zu sehen.
Aber wie wird ein Bundeskanzler tatsächlich gewählt? Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.
Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der „Kanzlermehrheit“.
Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).
Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).
(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
Alle Informationen zur Bundestagswahl findet ihr HIER
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