Meppen – Gewinne den Shop zu deiner Geschäftsidee!

Meppen (pm). Du möchtest den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Oder aber: Du hast es bereits, möchtest dich aber weiterentwickeln? – Dann lass uns ins Geschäft kommen bzw. lass das Geschäft zu dir kommen! Die Wirtschaftsförderung der Stadt Meppen bietet ein Ladenlokal in attraktiver Innenstadtlage mietfrei und temporär zur Verwirklichung deiner Geschäftsidee. Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember möglich.
Fabian Brand
(Foto: Stadt Meppen)

„Der Gewinn ist zwar zeitlich befristet, beinhaltet aber die große Chance, sich dauerhaft in unserer Stadt zu etablieren“, spielt der Rathauschef auf die erfolgreiche Entwicklung des einstigen Pop-Up-Stores „Tolle Tunke“ an, der mittlerweile seinen festen Standort am Markt hat.

Was beinhaltet der Gewinn?

Die Stadt Meppen stellt dem/der Gewinner eine Einzelhandelsfläche in zentraler Innenstadtlage für die Dauer von bis zu sechs Monaten miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung. Lediglich die Stromkosten sowie die Kosten für die obligatorischen Versicherungen (Haftpflicht, Inventar und Glasbruch) sind selbst zu tragen. Darüber hinaus gibt es eine kostenfreie Mitgliedschaft im Stadtmarketingverein WiM e.V.. Konkret geht es um das Ladenlokal Markt 47. Hier ist aktuell noch der Pop-Up-Store „Two in One“ mit einem Angebot für Baby- und Kindermode zu finden.

Wer kann sich bewerben?

Um diesen einmaligen „Markt-Platz“ können sich Unternehmen, freiberuflich Tätige und Selbstständige bewerben. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Start-ups als auch an kreative und etablierte Anbieter aus Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk sowie Kunst und Kultur.

Bewirb dich jetzt online!

Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember über das Online-Bewerbungsformular unter https://www.meppen.de/popupstore2025 möglich.

Wir stehen dir zur Seite!

Das Team der Wirtschaftsförderung steht dem/der Gewinner des Wettbewerbs als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und unterstützt im Rahmen des Möglichen, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit oder – falls gewünscht – auch bei der Einrichtung. Die Nutzung wird vertraglich im Einvernehmen zwischen der Stadt Meppen und der/dem künftigen Ladenlokal-Besitzer geregelt.

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