Meppen – Umwandlung der Tabis zu Förderschulen GE

Meppen (pm). Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt die emsländische Politik und die Träger der drei Tagesbildungsstätten im Kreisgebiet die Zukunft der Tagesbildungsstätten. Jetzt sollen die so genannten Tabis in Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (GE) umgewandelt werden. Um diesen Prozess entsprechend begleiten zu können, haben der Landkreis Emsland und die drei Träger der Tabis eine gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent) unterzeichnet und streben zudem die Beteiligung an den regionalen Projektgruppen des Landes Niedersachsen an.
Fabian Brand
(v. l.) Stefan Kerk und Frank Surmann (beide Geschäftsführung Christophorus-Werk, Lingen), Erster Kreisrat Martin Gerenkamp, Heinz Bernhard Mäsker, Geschäftsführer St. Lukas-Heim, Papenburg, und Michael Korden, Geschäftsführer Vitus-Werk, Meppen, unterzeichnen die gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent). (Foto: Landkreis Emsland)

Mit Kreistagsbeschluss vom 4. Juli 2022 wurde die Kreisverwaltung damit beauftragt, sich für schulgesetzliche Änderungen zum Ausbau der Tagesbildungsstätten zu Förderschulen GE einzusetzen und dabei etablierte Strukturen beizubehalten. „Die bisherigen Bemühungen werden mit dem Letter of Intent und der Beteiligung an der Projektgruppe in konkrete Bahnen geleitet. Die Tagesbildungsstätten leisten hervorragende Arbeit bei der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf geistige Entwicklung. Diese Fachexpertise wollen wir bewahren und werden gemeinsam mit den Tabis eine tragbare Grundlage für die künftigen Einrichtungen schaffen. Den nun angestoßenen Umwandlungsprozess wollen wir daher bestmöglich finanziell und auch inhaltlich begleiten. Richtschnur ist dabei der Letter of Intent“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Dem Landkreis Emsland sei es zudem ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler des Förderschwerpunktes GE auch zukünftig im Kreisgebiet ein allumfassendes, adäquates Schulangebot vorfänden, so Burgdorf weiter.

Von der Umwandlung betroffen sind die Standorte Mosaikschule Lingen des Christophorus-Werkes Lingen e.V., die Jakob-Muth-Schule der St.-Vitus-Werk GmbH, Meppen, sowie die Von-Velen-Schule von St. Lukas, Papenburg, mit insgesamt 585 Schülerinnen und Schülern. Der Letter of Intent hält die wesentlichen Aspekte fest, die bei der Umwandlung der Tabis zu Förderschulen zu berücksichtigen sind. Vor allem erklärt sich der Landkreis Emsland darin bereit, nach der Umwandlung der Tabis in Förderschulen die nicht durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen abgedeckten bedarfsgerechten Schulrestkosten sowie ggf. notwendige ergänzende Leistungen der Eingliederungs- und Jugendhilfe zu übernehmen.

„Wir sind gerne bereit, uns an einem gemeinsamen Prozess zur Umwandlung der bestehenden Angebote aktiv zu beteiligen und haben hierzu auch in den vergangenen Monaten bereits intensive Gespräche mit der Kreisverwaltung geführt und einzelne Vorarbeiten wie die Erstellung eines umfangreichen Fragenkatalogs geleistet“, betont Vitus Geschäftsführer Michael Korden stellvertretend für die emsländischen Träger der Tagesbildungsstätten. „Dem zuletzt in der öffentlichen Berichterstattung entstandenen Bild einer Blockadehaltung der Träger möchten wir daher deutlich widersprechen. Richtig ist vielmehr, dass das Kultusministerium in der Pflicht ist, Rahmenbedingungen als Voraussetzung für weitere Schritte der Träger zu klären.“

Die Landesregierung hatte bereits in diesem Frühjahr angekündigt, in Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Akteuren die regional passenden Angebote in entsprechend besetzten regionalen Projektgruppen herausarbeiten zu wollen. Diese noch zu bildenden Projektgruppen werden über die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung koordiniert. „Sowohl der Landkreis Emsland als auch die Träger der Tagesbildungsstätten haben ein hohes Interesse an der Mitarbeit in einer solchen Projektgruppe, die die künftigen Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Förderschulen festlegt. Wir wollen die bisherige Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Arbeit der Tabis auch in den neuen Einrichtungen weiterführen“, betont der zuständige Dezernent Martin Gerenkamp. Regional passende Umsetzungsmöglichkeiten und die Klärung aller offener Fragen machten die konstruktive Mitarbeit von Landkreis und Trägern der Tabis in den Projektgruppen so wichtig, erläutert Gerenkamp.

Innerhalb dieser Projektgruppe soll vor allem die vordringliche Frage nach dem Umgang mit der Finanzierungslücke, die während der dreijährigen Übergangsfrist bis zur Umwandlung zu anerkannten Ersatzschulen nach § 148 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) und dem Einsetzen der Finanzhilfen des Landes besteht, geklärt werden. Darüber hinaus sei die notwendige Personalausstattung sicherzustellen und zu überlegen, wie mit der Anerkennung der Qualifikation des vorhandenen Personals umzugehen sei.

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