Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen. Der Antrag kann im Bürgerbüro der jeweiligen Gemeinde, in der der Antragstellende wohnt, oder in der Führerscheinstelle in Meppen gestellt werden. Der bisherige Führerschein wird dann so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird. Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter. Im Vorfeld sollte geklärt werden, ob und wann eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich ist.
Für das Vorsprechen in der Führerscheinstelle wird ein Termin benötigt, der unter https://openkreishaus.emsland.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5281/show gebucht werden kann.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann auf der Internetseite des Landkreises Emsland heruntergeladen werden (https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/auto-und-verkehr/pflichtumtausch-fuehrerschein/der-lappen-geht-die-karte-kommt.html). In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen. Er wird nach Antragseingang und entsprechender Unkenntlichmachung umgehend zurückgesandt.
Unabhängig davon, welches Antragsverfahren gewählt wird: Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber immer auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro und sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen.
Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter www.emsland.de (Rubriken „Wirtschaft und Struktur“ sowie „Auto und Mobilität“).
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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