Vorfahrt für Radler: Haren bekommt erste Fahrradstraße

Haren (pm). Vom Kreisverkehr L48/Fontanestraße über die Straße am Brookdeich durch die Unterführung B408 bis zur aktuellen Baustellenzufahrt des neuen Hallenbades sollen Fahrradfahrer künftig Vorrang haben.
Fabian Brand
Entlang der Straße „Am Brookdeich“ vom Kreisverkehrsplatz in der L48/Fontanestraße bis zur Straße „Ridderingsesch“ wird schon bald die erste Fahrradstraße in Haren entstehen. (Foto: Stadt Haren (Ems))

Entlang der Straße „Am Brookdeich“ vom Kreisverkehrsplatz in der L48/Fontanestraße bis zur Straße „Ridderingsesch“ wird die erste Fahrradstraße in Haren entstehen. Schon Ende des Monats soll dieser erste Teilabschnitt dieser Baumaßnahme angegangen werden.

Eine Fahrradstraße bietet Radlern dabei in erster Linie eine sichere und komfortable Infrastruktur und dient vor allem dem Alltagsradverkehr. Hiervon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, vor allem jedoch Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule sowie in ihrer Freizeit. So entsteht mit dem ersten Teilabschnitt der Fahrradstraße um den Bereich des Emsparks mit Schwimmbad, Sportplatz und Bikepark sowie KiTa ein sichereres und somit kinderfreundlicheres Umfeld. Perspektivisch wird dann – nach finaler Umsetzung des zweiten Teilabschnitts im weiteren Verlauf mit der neuen Drehbrücke – auch die Anbindung direkt in die Innenstadt für Radfahrer verbessert.

Mit der Ausweisung der Straße als Fahrradstraße werden neue Verkehrsregeln in Kraft treten. Die Kennzeichnung erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen. In diesem Zusammenhang wird die neue Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt geführt und es gilt ein Tempolimit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Die Benutzung der Straße kann in beide Richtungen erfolgen. Radler dürfen auf der Fahrradstraße zwar nebeneinander fahren, haben sich aber an das Rechtsfahrgebot zu halten.

„Auch Pkw werden die Fahrradstraße nutzen dürfen, aber Radfahrer haben hier Priorität. Ihnen muss sich der andere Verkehr unterordnen“, bringt es Bürgermeister Markus Honnigfort auf den Punkt. Möchten Autofahrer überholen, müssen sie mindestens 1.5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.

Um den Vorrang des Radverkehrs zu verdeutlichen, ist vom Kreisverkehr L48 / Fontanestraße bis zum Ridderingsesch eine durchgehende Rotmarkierung in vorhandener Breite im Hocheinbau vorgesehen. Außerdem werden entsprechende Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht und Einbauten in der Fahrbahn installiert, um so die Bevorrechtigung der Fahrradstraße an Kreuzungsbereichen zu verdeutlichen.

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