Die kontrollierenden Beamten zeigten sich zufrieden, da zum Großteil nur geringfügige Verstöße zu beanstanden waren. Dabei wurden vor allem PKW-Wohnanhänger-Kombinationen, Wohnmobile und vereinzelt PKW’s kontrolliert.
In vier Fällen waren die Beleuchtung bzw. die Sicht zu beanstanden. Die erforderlichen Außenspiegel waren hier nicht angebracht. In sieben Fällen waren die Fahrzeuge bzw. Achsen wenig überladen. In einem Fall musste in einem PKW die Ladung verkehrssicher verstaut werden, um die Weiterfahrt zu gestatten.
In einem Fall war der Fahrzeugführer einer PKW-Wohnanhänger-Kombination nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE. Gegen den Fahrzeugführer und die mitfahrende Halterin wurde demnach ein Strafverfahren eingeleitet. Der Reiseantritt verzögerte sich zudem, da keiner der Mitfahrenden die passende Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Die Polizei weist diesbezüglich nochmal ausdrücklich daraufhin, auf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge und die damit verbundene Führerscheinklasse zu achten.
Im Ergebnis ist die Polizei dennoch sehr zufrieden mit den Kontrollen und wünscht allen Reisenden einen guten und sicheren Start in den Urlaub.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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