Mutmaßlicher Vergewaltiger bei Polizeieinsatz in Rhauderfehn festgenommen

Rhauderfehn/Osnabrück. Im Rahmen eines durch die Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück geführten Ermittlungsverfahrens wurde am Dienstag in den Morgenstunden ein 30-jähriger Angehöriger einer Großfamilie wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung in Rhauderfehn festgenommen. Der Festnahme lag ein Haftbefehl der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrücks vom 11.04.2024 zugrunde.
Matthias Brüning
Symbolfoto

Der Mann ist nach dem Haftbefehl dringend verdächtig, eine Frau zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Tat soll sich bereits im Jahr 2021 zugetragen haben. Weitere Angaben zu der verfahrens­gegenständlichen Tat, dem Beschuldigen und dem mutmaßlichen Opfer werden aus Gründen des Opfer- und Beschuldigtenschutzes nicht gemacht.

An dem Polizeieinsatz in der 1. Südwieke in Westrhauderfehn waren Kräfte der Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim, der Polizeiinspektion Leer / Emden, der Polizeiinspektion Osnabrück und des Landeskriminalamts Niedersachsen beteiligt. Neben der Festnahme wurde auch eine Durchsuchungsanordnung vollstreckt und ein – in anderer Sache erwirkter – Vermögensarrest vollzogen. Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Osnabrück vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft. Angaben zum Tatvorwurf machte er zunächst nicht.

Nach einer Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2020 (Dunkelfeldbefragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ [SKiD]) werden lediglich etwa 1% aller Sexualdelikte angezeigt. Es kann allen Bürgern, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, nur dringend geraten werden, diese Taten – auch zum Schutze Dritter – gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen, selbst wenn die Tatbegehung lange zurückliegt. Bei einer Vielzahl von Sexualdelikten ruht die Verjährung nämlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers.

Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

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