Etwa ein Jahr lang hatte eine fünfköpfige Arbeitsgruppe der Vitus Werkstatträte an der Werkstattordnung gearbeitet. Es galt eine Vielzahl an bestehenden Regelungen, Anweisungen und Absprachen an den verschiedenen Standorten zu sammeln und immer wieder mit der Leitung und den Ratskollegen abzustimmen.
Wie viele Urlaubstage stehen den Beschäftigten zu, was ist bei krankheitsbedingtem Ausfall zu tun oder welche Regelungen gelten, wenn der Fahrdienst wetterbedingt oder durch Streiks ausfällt? Diese und viele weitere Fragen zum Werkstattalltag sind nun gesammelt in der Werkstattordnung festgehalten und damit für alle Beteiligten gut zugänglich.
Dieser leichte Zugang zum Wissen über die Rechte wie auch Pflichten der Beschäftigten ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Werkstatträte, um die Beschäftigten auch entsprechend vertreten zu können. Eine gemeinsame Werkstattordnung ist auch ein wichtiges Qualitätskriterium, die die Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte für die Arbeit der Werkstatträte aufgestellt haben.
Werkstattleiter Christian Thien betonte: „Ich freue mich, dass wir uns nach einem guten und produktiven Austausch mit dem Werkstattrat auf diese gemeinsame Grundlage geeinigt haben, mit der beide Seiten jetzt gut arbeiten können. Klar ist aber auch, dass wir weiterhin sehr individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Beschäftigten eingehen werden und die Werkstattordnung keine starre Schablone für alle sein kann.“
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