„Damit war es für Bürgerinnen und Bürger, denen für eine Förderung nur noch die Zulassung fürs E-Auto fehlte, möglich, diese Zuwendungen zu beantragen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Insgesamt 24 Anträge auf Zulassung konnten bearbeitet werden.
„Die Mitarbeiterschaft hat diese höchst löbliche Initiative zu dieser flexiblen Sonderöffnung am 3. Adventssonntag ermöglicht und mitgetragen. Dafür gebührt ihr ein riesiges Dankeschön“, so Burgdorf. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich in ihren Reaktionen als „unfassbar froh und dankbar“ gezeigt. „Durch die vorgezogene Antragsfrist, die ausgerechnet an einem Wochenende auslief und noch dazu sehr kurzfristig vom Bund kommuniziert wurde, hätten die Bürgerinnen und Bürger eigentlich keine Möglichkeit mehr gehabt, auf den Sachverhalt zu reagieren. Mit dieser besonderen Serviceaktion haben wir noch Chancen auf Förderung eröffnet“, sagt Burgdorf. Bei einer Förderung von bis zu 4500 Euro je Antrag könnten somit insgesamt etwa 100.000 Euro an Fördermitteln bei entsprechender Bewilligung emsländischen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, hält der Landrat fest.
Die Zulassung war ausschließlich für Elektro-Fahrzeuge, die auf natürliche Personen mit erstem Wohnsitz im Emsland zugelassen werden, möglich.
Hintergrund für die Initiative der Kreisverwaltung war, dass der Bund die Förderung von E-Autos durch den Umweltbonus mit Ablauf des 17. Dezember 2023 beendete. Anträge für den Umweltbonus konnten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nur bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzogen wurden. Daraufhin hatte die Bundesregierung die Antragsfrist stark verkürzt und das zunächst bis Jahresende 2023 geplante Förderende auf den vergangenen Sonntag vorgezogen.
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