Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen
Im August 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 556 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 35,7 % mehr als im August 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,8 Milliarden Euro. Im August 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im August 2023 in Deutschland insgesamt 4,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,9 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,7 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
8,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2023 als im August 2022
Im August 2023 gab es 5 843 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat.
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