Der 86-Jährige war Freitagvormittag als Fahrer in einem aus den Niederlanden kommenden Auto unterwegs. Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten das Auto auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 kontrolliert.
Die Beamten staunten nicht schlecht, als der Datenabgleich der Personalien des Seniors im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 86-jährige Deutsche gleich zweimal per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde.
Im Mai 2023 war er wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 500,- Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 10 Tagen verurteilt worden. Aus einer anderen Verurteilung im Oktober 2023 wegen Diebstahls, musste er noch eine Geldstrafe von 1.500 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen.
Die offenen Geldstrafen konnte der 86-Jährige direkt bei den Bundespolizisten begleichen. Dadurch ersparte er sich den drohenden Gefängnisaufenthalt. Doch trotzt bezahlter Geldstrafen durfte er seine Fahrt mit dem Auto nicht fortsetzen. Gegen ihn bestand zudem ein aktuelles Fahrverbot und sein Führerschein war zur Einziehung ausgeschrieben. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
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Betriebsstoffe traten aus beiden Fahrzeugen aus (Foto: Stadt Papenburg / Feuerwehr)
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